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   BGH, 25.02.1992 - 1 StR 771/91   

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BGH, 25.02.1992 - 1 StR 771/91 (https://dejure.org/1992,5252)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1992 - 1 StR 771/91 (https://dejure.org/1992,5252)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 1 StR 771/91 (https://dejure.org/1992,5252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schuldumfang - Schwere der Tat - Wirkstoffmenge - Haschisch - Cannabisharz - Qualitätsbestimmung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 1 StR 771/91
    Eine Gesamtschau der Urteilsgründe läßt nicht besorgen, daß die Jugendkammer damit verkannt hätte, daß die Wirkstoffmenge (ebenso wie die absolute Menge) des Rauschgifts ein wesentlicher Umstand zur Beurteilung der Schwere der Tat und zur Bestimmung des Schuldumfangs ist (vgl. BGH NStZ 1990, 84, 85; NStZ 1991, 591; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 12).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 1 StR 771/91
    Eine Gesamtschau der Urteilsgründe läßt nicht besorgen, daß die Jugendkammer damit verkannt hätte, daß die Wirkstoffmenge (ebenso wie die absolute Menge) des Rauschgifts ein wesentlicher Umstand zur Beurteilung der Schwere der Tat und zur Bestimmung des Schuldumfangs ist (vgl. BGH NStZ 1990, 84, 85; NStZ 1991, 591; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 12).
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 1 StR 771/91
    Eine Gesamtschau der Urteilsgründe läßt nicht besorgen, daß die Jugendkammer damit verkannt hätte, daß die Wirkstoffmenge (ebenso wie die absolute Menge) des Rauschgifts ein wesentlicher Umstand zur Beurteilung der Schwere der Tat und zur Bestimmung des Schuldumfangs ist (vgl. BGH NStZ 1990, 84, 85; NStZ 1991, 591; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 12).
  • BGH, 16.02.1990 - 3 StR 390/89

    Voraussetzung der Einstufung einer Tat als versuchte schwere räuberische

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 1 StR 771/91
    Haschisch (Canabisharz) weist bei unter 5 % THC eine schlechte Qualität und bis 8 % THC eine mittlere Qualität auf (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99

    Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 Nr. 1 BtMG

    Denn bei Haschisch kann bei durchschnittlicher Qualität von mindestens 5 %, bei sehr guter Qualität von mindestens 10 % und bei Marihuana bei mittlerer Qualität von mindestens 2 % THC - Gehalt ausgegangen werden (BGH NJW 1996, 794, 797; Urteil v. 25.2.1992 -1 StR 771/91).
  • BGH, 16.02.2000 - StR 532/99

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einfuhr - Strafrahmen - Strafausspruch -

    Denn bei Haschisch kann bei durchschnittlicher Qualität von mindestens 5 %, bei sehr guter Qualität von mindestens 10 % und bei Marihuana bei mittlerer Qualität von mindestens 2 % THC-Gehalt ausgegangen werden (BGH NJW 1996, 794, 797 [BGH 20.12.1995 - 3 StR 245/95] ; Urteil v. 25.2. 1992 - 1 StR 771/91).
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